Zum Inhalt springen

Eigenanteil bei Krankenfahrten

Bei jeder Krankenfahrt – egal ob sitzende Krankenfahrt (Taxi/Mietwagen) oder Krankentransport mit Tragestuhl/Liege – fällt eine Zuzahlung an: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.

Wir erklären hier Schritt für Schritt, wann die Krankenkasse zahlt, wie die Zuzahlung berechnet wird und wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können. Als regionaler Fahrdienst für den Kreis Recklinghausen und Olfen (Kreis Coesfeld) unterstützen wir Sie auch praktisch – vom Transportschein bis zur Quittung.

Gültig für gesetzlich Versicherte (GKV).

Fahrer unterstützt eine Seniorin beim Aussteigen aus einem Krankenfahrten-Van vor einer Arztpraxis

So wird gerechnet – einfach erklärt

Ihr Eigenanteil beträgt 10 % des Fahrpreises. Er liegt jedoch nie unter 5 € und nie über 10 € je Fahrt. Maßgeblich ist immer der ausgewiesene Preis auf Ihrer Quittung.

Wichtig: Hin- und Rückfahrt sind zwei getrennte Fahrten. Wenn Sie also zum Termin und danach wieder nach Hause fahren, fällt die Zuzahlung zweimal an.

Beispiel in Worten: Kostet die Fahrt 18 €, zahlen Sie 5 € (Mindestbetrag). Bei 62 € zahlen Sie 6,20 €. Liegt der Preis bei 140 €, zahlen Sie 10 € (Höchstbetrag).

Rechenbeispiele – Eigenanteil bei Krankenfahrten

Berechnung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt
Fahrpreis 10 % Zuzahlung
18 € 1,80 € 5 € (Mindestbetrag)
62 € 6,20 € 6,20 €
140 € 14,00 € 10 € (Deckel)

Hinweis: Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.

Häufige Fragen

Der Eigenanteil beträgt 10 % des Fahrpreises, aber mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.

In der Regel ja. Ausnahmen: DialyseStrahlentherapie oder parenterale Chemotherapie sowie bei Nachweis aG/Bl/H im Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 4–5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung.

Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse die Belastungsgrenze prüfen lassen: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (chronisch krank: 1 %). Nach Erreichen der Grenze können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Ja. Bei Fahrkosten fällt die Zuzahlung auch für Kinder und Jugendliche an (anders als bei vielen anderen Zuzahlungen).

Meist wird die Zuzahlung direkt nach der Fahrt beim Fahrer bezahlt. Die Zahlungsarten (bar/Karte) können je nach Anbieter variieren. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall eine Quittung geben.

Ja. Die Regel 10 % (5–10 €) gilt unabhängig von der Beförderungsart. Ob sitzend, Tragestuhl oder liegend – entscheidend ist die ärztliche Verordnung.

Wenn es medizinisch notwendig ist und der Arzt dies verordnet, kann eine Begleitperson mitfahren. Die Zuzahlung bezieht sich auf die Fahrt, nicht pro Person.

Quittung verloren: Melden Sie sich bei uns, wir prüfen eine Ersatzquittung.
Ablehnung der Kasse: Arzt und Verordnung prüfen lassen, ggf. Begründung nachreichen und Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie mit den nötigen Belegen.