Eigenanteil bei Krankenfahrten
Bei jeder Krankenfahrt – egal ob sitzende Krankenfahrt (Taxi/Mietwagen) oder Krankentransport mit Tragestuhl/Liege – fällt eine Zuzahlung an: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.
Wir erklären hier Schritt für Schritt, wann die Krankenkasse zahlt, wie die Zuzahlung berechnet wird und wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können. Als regionaler Fahrdienst für den Kreis Recklinghausen und Olfen (Kreis Coesfeld) unterstützen wir Sie auch praktisch – vom Transportschein bis zur Quittung.
Gültig für gesetzlich Versicherte (GKV).

So wird gerechnet – einfach erklärt
Ihr Eigenanteil beträgt 10 % des Fahrpreises. Er liegt jedoch nie unter 5 € und nie über 10 € je Fahrt. Maßgeblich ist immer der ausgewiesene Preis auf Ihrer Quittung.
Wichtig: Hin- und Rückfahrt sind zwei getrennte Fahrten. Wenn Sie also zum Termin und danach wieder nach Hause fahren, fällt die Zuzahlung zweimal an.
Beispiel in Worten: Kostet die Fahrt 18 €, zahlen Sie 5 € (Mindestbetrag). Bei 62 € zahlen Sie 6,20 €. Liegt der Preis bei 140 €, zahlen Sie 10 € (Höchstbetrag).
Rechenbeispiele – Eigenanteil bei Krankenfahrten
Fahrpreis | 10 % | Zuzahlung |
---|---|---|
18 € | 1,80 € | 5 € (Mindestbetrag) |
62 € | 6,20 € | 6,20 € |
140 € | 14,00 € | 10 € (Deckel) |
Hinweis: Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil beträgt 10 % des Fahrpreises, aber mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet.
Brauche ich für ambulante Fahrten eine Genehmigung?
In der Regel ja. Ausnahmen: Dialyse, Strahlentherapie oder parenterale Chemotherapie sowie bei Nachweis aG/Bl/H im Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 4–5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung.
Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Quittungen sammeln und bei der Krankenkasse die Belastungsgrenze prüfen lassen: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (chronisch krank: 1 %). Nach Erreichen der Grenze können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen.
Müssen Kinder zuzahlen?
Ja. Bei Fahrkosten fällt die Zuzahlung auch für Kinder und Jugendliche an (anders als bei vielen anderen Zuzahlungen).
Wer kassiert den Eigenanteil und wie kann ich zahlen?
Meist wird die Zuzahlung direkt nach der Fahrt beim Fahrer bezahlt. Die Zahlungsarten (bar/Karte) können je nach Anbieter variieren. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall eine Quittung geben.
Gilt die Zuzahlung auch bei Rollstuhl- oder Liegendtransporten?
Ja. Die Regel 10 % (5–10 €) gilt unabhängig von der Beförderungsart. Ob sitzend, Tragestuhl oder liegend – entscheidend ist die ärztliche Verordnung.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Wenn es medizinisch notwendig ist und der Arzt dies verordnet, kann eine Begleitperson mitfahren. Die Zuzahlung bezieht sich auf die Fahrt, nicht pro Person.
Quittung verloren oder Kasse lehnt ab – was tun?
Quittung verloren: Melden Sie sich bei uns, wir prüfen eine Ersatzquittung.
Ablehnung der Kasse: Arzt und Verordnung prüfen lassen, ggf. Begründung nachreichen und Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie mit den nötigen Belegen.